Steuertipp 01

 

Außergewöhnliche Belastungen z.B. bei Zahnersatz (§ 33 EStG)

 

 

Der Eigenanteil für einen neuen Zahnersatz kann im Einzelfall schon mehrere Tausend Euro betragen. Die Aufwendungen hierfür sind steuerlich abzugsfähig, soweit die „zumutbare Eigenbelastung“ überschritten wird. Die zumutbare Eigenbelastung richtet sich nach Familienstand und Einkommen. Da es sich um eine jahresbezogene Betrachtung handelt, ist es sinnvoll, die Zahnarzt- und Laborrechnungen innerhalb eines Kalenderjahres zu zahlen, damit die zumutbare Eigenbelastung nur einmal in Abzug gebracht wird. Additiv können daneben dann auch andere vergleichbare Aufwendungen mit geltend gemacht werden (z.B. Sehhilfen, Hörgeräte, Eigenanteil Verordnungen und andere medizinische Eigenaufwendungen).